Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma Florian Kraus Glas- /Gebäudereinigung
Falckensteingasse 7
91126 Schwabach
§1 Vertragsbestandteile Auftragsausführung und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung und Geltung unserer nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen, die vom Auftraggeber uneingeschränkt anerkannt werden. Diese gelten im kaufmännischen Verkehr für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit sie schriftlich anerkannt sind. Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung.
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§2 Nebenleistungen des Auftraggebers Das zur Reinigung notwendige Wasser und der Strom werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
§3 Leistungszeit Die Leistungen werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen zu den üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§4 Auftragsumfang und Örtlichkeiten Der Auftraggeber ist für die richtige Beschreibung und Größe der zu reinigenden Örtlichkeiten verantwortlich. Der Auftraggeber hat die zu reinigenden Örtlichkeiten/Räumlichkeiten frei zugänglich zu halten. Der Auftraggeber haftet dafür, dass ein ordnungs-gemäßer Arbeitsablauf und eine ordnungsgemäße Arbeitsausführung gewährleistet sind. Der Auftraggeber haftet weiter dafür, dass die jeweils gültigen Unfallschutzbestimmungen eingehalten werden. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die zu putzenden Bereiche sowohl im Außen- als auch im Innenbereich frei zugänglich sind. Andernfalls kann die Firma Florian Kraus Glas- & Gebäudereinigung die Leistung verweigern. Der Auftraggeber haftet für diesen Fall für alle sich hieraus ergebenden Schäden und Verzögerungen.
§5 Ausführungstermine und Unterbrechung der Reinigung Ausführungstermine und Ausführungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Fixtermine sind schriftlich zu vereinbaren. Die Firma Florian Kraus Glas- & Gebäudereinigung kündigt Ausführungstermine grundsätzlich vorher an. Wird der Firma Florian Kraus Glas- & Gebäudereinigung die Leistungserbringung aus Gründen unmöglich, die diese nicht zu vertreten hat, wie z.B. Kriegs- oder Streikfall, Aussperrung, Unruhen und andere Fälle höherer Gewalt und auf Grund ungünstiger Witterungs-/Wetterbedingungen, kann diese ihre Leistungen unterbrechen oder
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